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   BVerwG, 25.10.1965 - VI C 51.63   

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BVerwG, 25.10.1965 - VI C 51.63 (https://dejure.org/1965,989)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1965 - VI C 51.63 (https://dejure.org/1965,989)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1965 - VI C 51.63 (https://dejure.org/1965,989)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1965 - VI C 51.63
    Dazu enthält bereits das Urteil des Senats vom 10. Oktober 1961 (BVerwGE 13, 99) den entscheidenden Hinweis.
  • BVerwG, 18.06.1964 - VI C 30.62
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1965 - VI C 51.63
    Im Zusammenhang mit der Frage der Zulässigkeit der Klage bedarf es, da im übrigen die einschlägigen Ausführungen des Berufungsgerichts insbesondere auch zur Anfechtbarkeit des auf das Allgemeine Dienstalter - ADA - des Klägers bezüglichen Bescheides vom 4. August 1961 zutreffend sind (vgl. hierzu BVerwGE 19, 19 und Urteil des Senats vom 18. Juni 1964 - BVerwG VI C 95.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 23 BBG Nr. 5]), lediglich der Erörterung der von der Beklagten schon im Widerspruchsbescheid vom 6. April 1962 und in den Vorinstanzen vertretenen, vom Berufungsgericht jedoch abgelehnten Auffassung, daß der angefochtene Bescheid vom 4. August 1961 als eine der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogene wiederholende Verfügung zu gelten habe.
  • BVerwG, 27.10.1964 - VI C 66.63

    Begriff des Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule - Für die erste

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1965 - VI C 51.63
    Nach der unstreitig als Rechtsgrundlage allein in Betracht kommenden Ermessensregelung der Nr. 10 B der Zusatzbestimmungen (ZB) des Vorstands der Deutschen Bundesbahn vom 7. Juli 1958, die als beamtenrechtliche Verwaltungsvorschrift des Bundes für den Senat nachprüfbar ist (vgl. u.a. das Urteil vom 27. Oktober 1964 - BVerwG VI C 66.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 a BBG Nr. 3]), kann die Festsetzung des ADA eines Bundesbahnbeamten, wie des Klägers, in zwei Fällen nachträglich verbessert werden: Einmal wenn die geltend gemachte Verzögerung auf einem Verwaltungsversehen beruht und zum anderen, wenn sie auf Gründe zurückzuführen ist, die der Bedienstete nicht zu vertreten hat.
  • BVerwG, 18.06.1964 - VI C 95.61
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1965 - VI C 51.63
    Im Zusammenhang mit der Frage der Zulässigkeit der Klage bedarf es, da im übrigen die einschlägigen Ausführungen des Berufungsgerichts insbesondere auch zur Anfechtbarkeit des auf das Allgemeine Dienstalter - ADA - des Klägers bezüglichen Bescheides vom 4. August 1961 zutreffend sind (vgl. hierzu BVerwGE 19, 19 und Urteil des Senats vom 18. Juni 1964 - BVerwG VI C 95.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 23 BBG Nr. 5]), lediglich der Erörterung der von der Beklagten schon im Widerspruchsbescheid vom 6. April 1962 und in den Vorinstanzen vertretenen, vom Berufungsgericht jedoch abgelehnten Auffassung, daß der angefochtene Bescheid vom 4. August 1961 als eine der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogene wiederholende Verfügung zu gelten habe.
  • BVerwG, 29.01.1964 - VI C 38.62
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1965 - VI C 51.63
    Diese Verwaltungsentscheidungen sind trotz mangelnder Rechtsmittelbelehrung vor Erlaß des Bescheides vom 4. August 1961, nämlich mit dem Ablauf des 31. März 1961 unanfechtbar geworden (§ 195 Abs. 6 Nr. 4 VwGO); der Mangel der Begründung des Bescheides vom 21. November 1958 (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 29. Januar 1964 - BVerwG VI C 38.62 -) war unschädlich, weil der Kläger sich nicht im unklaren darüber sein konnte, daß durch diesen Bescheid zu seinen für die Verbesserung seines ADA - auch seines Besoldungsdienstalters - schon vorher geltend gemachten Gründen im Sinne der ihm mitgeteilten Erwägungen der Behörde Stellung genommen werde.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - 3 L 85/16

    Zur Reichweite des (einfachen) Platzverweises nach § 36 Abs. 1 Satz 1 SOG LSA

    - VI C 51.63 -, juris).
  • VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528

    Kein Anspruch eines Polizeibeamten auf Löschung polizeilicher Daten oder

    Eine nachträgliche Erläuterung kann die eingetretene, das Wesen der Behördenäußerung selbst betreffende Wirkung nicht mehr beseitigen (vgl. BVerwG, U.v. 25.10.1965 - VI C 51.63 - juris).
  • VG Gießen, 06.10.2011 - 7 K 1803/10

    Verwaltungsaktsbefugnis

    Eine nachträgliche Erläuterung der Behörde kann die eingetretene, das Wesen der Behördenäußerung selbst betreffende Wirkung nicht mehr beseitigen (BVerwG, 25.10.1965 - VI C 51.63 - juris).
  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 80.67

    Auslegung eines Runderlasses des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch Verwaltungsanweisungen - um eine solche handelt es sich bei dem in Rede stehenden Runderlaß - hinsichtlich des Umfangs der revisionsgerichtlichen Prüfung nur unter ganz besonderen Voraussetzungen ausnahmsweise dem revisiblen Recht gleichgesetzt (vgl. hierzu u.a. Urteile vom 30. April 1962 - BVerwG II C 56.60 - [Buchholz BVerwG 238.91, BGr. 1942 Nr. 1], vom 24. Oktober 1962 - BVerwG VI C 22.60 - [Buchholz BVerwG 238.90, Reise- und Umzugskosten Nr. 2], vom 27. Oktober 1964 - BVerwG VI C 66.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 116a BBG Nr. 3] und vom 25. Oktober 1965 - BVerwG VI C 51.63 -).
  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 81.67

    Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung von Verwaltungsanweisungen - Bedeutung

    1942 Nr. 1]; Urteil vom 24. Oktober 1962 - BVerwG VI C 22.60 - [Buchholz BVerwG 238.90, Reise- und Umzugskosten Nr. 2]; Urteil vom 27. Oktober 1964 - BVerwG VI C 66.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 a BBG Nr. 3] und Urteil vom 25. Oktober 1965 - BVerwG VI C 51.63 -).
  • BVerwG, 25.01.1968 - II C 123.64

    Anspruch auf Zahlung von Waisengeld in voller Höhe der gesetzlichen

    Die Frage, ob eine Behördenäußerung ein Zweitbescheid oder lediglich eine wiederholende Verfügung ist, beantwortet sich indes entscheidend nach dem Inhalt des Bescheides und nicht nach dem inneren, nicht zutage getretenen, sondern nach dem erklärten, d.h. aus dem Inhalt des Bescheides erkennbaren Willen der Behörde (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Oktober 1965 - BVerwG VI C 51.63 - unter Hinweis auf BVerwGE 13, 99 [103]).
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